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www.r75.info :: Thema anzeigen - Garantie bei Insolvenz von Rover Deutschland
Garantie bei Insolvenz von Rover Deutschland
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Partygeier
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MG ZT-T
2004
2.5 V6
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Midnight Blue

BeitragVerfasst am: 14-04-2005 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ich habe vor vier Wochen ein MG ZT-T als Tageszulassung bei einem Mercedes Händler gekauft. Muß dieser im Garantiefall einspringen wenn Rover Deutschland irgendwann mal schließen muß? Wenigstens für ein Jahr vielleicht?
Kennt sich jemand damit aus?
_________________
Andreas Wiegand

tel. 02634-923475
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ChB
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BeitragVerfasst am: 15-04-2005 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt darauf an, was du mit Garantie meinst und was in deinem Kaufvertrag steht.
Hat der Mercedes-Händler denn auch eine Garantie (ein vertragliches Recht) abgegeben?
Oder hat er dir nur von der 3-Jahres-Werksgarantie von MGRover erzählt?
Oder meinst du etwa Gewährleistung (dein gesetzliches Recht als Käufer einer Ware)?

Gruß aus Berlin,
ChB

MG ZT-T 190 trophy blue [ Diese Nachricht wurde editiert von : ChB on 15-04-2005 09:56 ]
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Gruß aus Berlin,
ChB cool
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Partygeier
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MG ZT-T
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Midnight Blue

BeitragVerfasst am: 15-04-2005 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
der Händler hat natürlich von der Werksgarantie von Rover geredet, aber was wenn es die nicht mehr gibt?
Was ist mit der Gewärleistung die jeder Gebrauchtwagenhändler geben muß?
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Andreas Wiegand

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ChB
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BeitragVerfasst am: 18-04-2005 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der Werksgarantie kann es bei einem völligen Zusammenbruch von MGR (was wir nicht hoffen wollen ) tatsächlich Probleme geben, denn dann gäbe es keinen Ansprechpartner mehr für diese Ansprüche.

Der Händler, der dir den Wagen verkauft hat, ist an die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung gebunden, wobei du aber nach Ablauf von 6 Monaten nachweisen musst, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat (Beweislastumkehr). Das wird in der Regel schwierig.

Wenn im Vertrag keine weitergehenden Garantien vereinbart sind, war es das.
_________________
Gruß aus Berlin,
ChB cool
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BeitragVerfasst am: 19-04-2005 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Quote:
On 2005-04-18 16:27, ChB wrote:
Mit der Werksgarantie kann es bei einem völligen Zusammenbruch von MGR (was wir nicht hoffen wollen ) tatsächlich Probleme geben, denn dann gäbe es keinen Ansprechpartner mehr für diese Ansprüche.


Hi ChB,

in England wurde diese 3-Jahres-Garantie durch die Verwalter von PwC bereits beendet. Leistungen daraus werden nicht mehr gezahlt. Bei uns steht aber MG Rover Deutschland für die Garantieleistungen weiterhin zur Verfügung.

BBC News Q&A: What next for MG Rover owners?

Gruß
Jürgen[ Diese Nachricht wurde editiert von : js on 20-04-2005 12:59 ]
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sigi
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BeitragVerfasst am: 20-04-2005 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hatte heute eigentlich einen Werkstatttermin mit meinem zwecks Garantiearbeiten.
Letzte woche bei Terminvereinbarung hatte es noch geheißen kein Problem Garantiearbeiten werden problemlos von MGROVER D weiterhing abgewickelt.
Heute bei Abgabe des Autos wurde uns mitgeteilt, daß Garantieanträge zur Zeit zwar von ROVER D geprüft würden, aber nur in Ausnahmefällen, wenn es um z.B. Sicherheitsrelevante Dinge geht genehmigt werden.
Alle sonstigen Arbeiten können zwar eingereicht werden, nur eine Genehmigung bzw. eine Entscheidung wird es bis auf weiteres nicht geben.
Angeblich wird bei MGROVER D auch bereits nicht mehr voll gearbeitet.
Diese Information soll seit gestern bei den Händlern vorliegen, nachdem definitv bekannt wurde, daß MGROVER wohl endgültig am Ende ist.
Garantieansprüche können daher zur Zeit nur beim jeweiligen Händler der das Auto verkauft hat im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung geltend gemacht werden.

Gruß

Sigi

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(0190)
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BeitragVerfasst am: 20-04-2005 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hi all,

würde mich auch wundern, wenn Rover-D weiterexistieren würde. Es fehlt nach dem
Zusammenbruch von MG/Rover UK ja die Geschäftsgrundlage. Es werden keine Neu-
wagen mehr gebaut und verkauft, also fliesst kein Geld mehr in die Kasse.

Anscheindend werden noch die restlichen Verträge abgewickelt, soweit die Autos,
(sorry für das Wort), bereits fabriziert und auf die Reise geschickt worden sind.

Das ist nun mal kaufmännischer Alltag.

Gruss

scotty
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MoodyBlues
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BeitragVerfasst am: 22-04-2005 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Also mir ist das alles zu unsicher!

Die Herstellergarantie ohne Hersteller ...

Garantiefälle bei Rover D einreichen, wenn die jetzt gar nicht mehr selber entscheiden dürfen?

Gewährleistung bei meinem alten Händler? Neee der ist zu weit entfernt....

Ich habe mir heute vorzeitig eine ADAC Gebrauchtwagen-Garantie besorgt.
252 Euro... mein erster Verlust durch die Insolvenz, ich hätte noch bis Dezember Garantie gehabt.



Viele Grüße Moody
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exxm
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BeitragVerfasst am: 25-04-2005 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe am Freitag mit meinem Händler in Witten (Bartzick) gesprochen. Danach läuft die Garantie zur Zeit wie gehabt. Wann sich fdas ändern würde, hat er mir nicht sagen können. Auch ich überlege, ob ich nicht vorzeitig eine Gebracuhtwagen-Garantie abschließen soll. Bis jetzt bin ich aber noch ganz optimistisch, dass es irgendwie weiter geht.

Gruß Rudolf
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jenswehner
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Anmeldungsdatum: Jul 27, 2003
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Rover 75 Tourer
2003
2.0 CDTi
Schaltgetriebe / Manual Transmission
Charme
Starlight Silver

BeitragVerfasst am: 01-05-2005 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

heute werden Nachrichten verbreitet, nach denen auch Rover Deutschland keine Garantieleistungen mehr trägt.

Damit sind wir als Kunden auf den Händler angewiesen (Regelungen zur Gewährleistung lt. Bürgerliches Gesetzbuch):

Grundsätzlich muss ein Händler zwei Jahre für Mängel am Wagen gerade stehen (Gewährleistung, §§ 437, 438 BGB). Solche Mängel umfassen aber nicht den allgemeinen Verschleiss. In den ersten 6 Monaten wird zugunsten des Kunden angenommen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag, § 476 BGB.

Bei Gebrauchtwaren darf der Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränken, § 475 Absatz 2 BGB, was wohl der Regelfall sein dürfte.

Bei Tageszulassungen wird es schwierig einzuschätzen sein sein, ob es sich noch um ein Neufahrzeug oder bereits um Gebrauchtware handelt. Dazu gibt es aber meiner Meinung nach bereits einige Gerichtsurteile, die sich damit beschäftigen.

Die Regelungen zur Gewährleistung kann der Händler aushebeln, wenn er ein Fahrzeug im Auftrag einer Privatperson verkauft. Dann wird diese Privatperson Vertragspartner, und diese wird die Gewährleistung regelmäßig ausschließen. Einen solchen Fall erkennt man an der Bezeichnung des Vertragspartners im Kaufvertrag (steht der Händler drin???).

MfG
Jens
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